Rechtsprechung
FG Saarland, 25.06.2014 - 2 K 1362/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Steuerliche Behandlung von Zahlungen aus Luxemburg für Mutterschaftsurlaub und Elternzeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zahlungen aus Luxemburg für Mutterschaftsurlaub und Elternzeit unterliegen dem Progressionsvorbehalt
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zahlungen aus Luxemburg für Mutterschaftsurlaub und Elternzeit unterliegen dem Progressionsvorbehalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2014, 1799
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 29.04.2009 - X R 31/08
Progressionsvorbehalt bei Zahlung von Geburtengeld durch eine schweizerische …
Auszug aus FG Saarland, 25.06.2014 - 2 K 1362/12
Nach dem Urteil des BFH vom 29. April 2009 X R 31/08 (BFH/NV 2009, 1625) komme eine Anwendung des § 32b EStG in Bezug auf ausländische Entgeltersatzleistungen nicht in Betracht (Bl. 2, 20 f.).Aus dem Urteil des BFH (vom 29. April 2009 X R 31/08, BFH/NV 2009, 1625) folge nichts anderes, da die Entscheidung Leistungen einer ausländischen Krankenversicherung betroffen habe (Bl. 18).
Das gilt unabhängig von den Ausführungen des BFH im Urteil vom 29. April 2009 (X R 31/08, BFH/NV 2009, 1625).
- FG Saarland, 01.02.2013 - 2 V 1413/12
Einbeziehung der Zahlungen aus Luxemburg in den Progressionsvorbehalt
Gegen die Einspruchsentscheidung haben die Antragsteller am 5. Oktober 2012 Klage erhoben, die unter dem Aktenzeichen 2 K 1362/12 anhängig ist.Nach dem Urteil des BFH vom 29. April 2009 X R 31/08 (…BFH/NV 2009, 1625) komme eine Anwendung des § 32b EStG in Bezug auf ausländische Entgeltersatzleistungen nicht in Betracht (Bl. 2, 21 - 2 K 1362/12).
Aus dem genannten Urteil des BFH folge nichts anderes, da die Entscheidung Leistungen einer ausländischen Krankenversicherung betroffen habe (Bl. 18 - 2 K 1362/12).