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   FG Saarland, 25.06.2014 - 2 K 1362/12   

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https://dejure.org/2014,25507
FG Saarland, 25.06.2014 - 2 K 1362/12 (https://dejure.org/2014,25507)
FG Saarland, Entscheidung vom 25.06.2014 - 2 K 1362/12 (https://dejure.org/2014,25507)
FG Saarland, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - 2 K 1362/12 (https://dejure.org/2014,25507)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Behandlung von Zahlungen aus Luxemburg für Mutterschaftsurlaub und Elternzeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zahlungen aus Luxemburg für Mutterschaftsurlaub und Elternzeit unterliegen dem Progressionsvorbehalt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zahlungen aus Luxemburg für Mutterschaftsurlaub und Elternzeit unterliegen dem Progressionsvorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 1799
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 29.04.2009 - X R 31/08

    Progressionsvorbehalt bei Zahlung von Geburtengeld durch eine schweizerische

    Auszug aus FG Saarland, 25.06.2014 - 2 K 1362/12
    Nach dem Urteil des BFH vom 29. April 2009 X R 31/08 (BFH/NV 2009, 1625) komme eine Anwendung des § 32b EStG in Bezug auf ausländische Entgeltersatzleistungen nicht in Betracht (Bl. 2, 20 f.).

    Aus dem Urteil des BFH (vom 29. April 2009 X R 31/08, BFH/NV 2009, 1625) folge nichts anderes, da die Entscheidung Leistungen einer ausländischen Krankenversicherung betroffen habe (Bl. 18).

    Das gilt unabhängig von den Ausführungen des BFH im Urteil vom 29. April 2009 (X R 31/08, BFH/NV 2009, 1625).

  • FG Saarland, 01.02.2013 - 2 V 1413/12

    Einbeziehung der Zahlungen aus Luxemburg in den Progressionsvorbehalt

    Gegen die Einspruchsentscheidung haben die Antragsteller am 5. Oktober 2012 Klage erhoben, die unter dem Aktenzeichen 2 K 1362/12 anhängig ist.

    Nach dem Urteil des BFH vom 29. April 2009 X R 31/08 (BFH/NV 2009, 1625) komme eine Anwendung des § 32b EStG in Bezug auf ausländische Entgeltersatzleistungen nicht in Betracht (Bl. 2, 21 - 2 K 1362/12).

    Aus dem genannten Urteil des BFH folge nichts anderes, da die Entscheidung Leistungen einer ausländischen Krankenversicherung betroffen habe (Bl. 18 - 2 K 1362/12).

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